Ansprüche an die Mängelbeseitigung frühzeitig anmelden

 

(djd). Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln und Pfusch am Bau zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. „Diese Rechte sollten die Verbraucher auch einfordern“, rät BSB-Sprecher Erik Stange.

 

Qualitätskontrolle gegen Pfusch am Bau
Qualitätskontrollen am Bau sollten von Sachverständigen durchgeführt werden, die wirtschaftlich unabhängig von Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen sind.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

 

Qualitätskontrollen durch unabhängige Sachverständige

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Für Baulaien sind Mängel oder nicht fachgerechte Ausführungen nicht immer zu erkennen. Das kann dazu führen, dass sie von nachfolgenden Gewerken überbaut werden und Folgeschäden erst nach der Baufertigstellung oder dem Ende der Gewährleistungsfrist zutage treten. In vielen Fällen sind die Rechte auf Mängelbeseitigung dann nur schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen. Laut Stange ist es daher sinnvoll, bereits während der Bauphase baubegleitende Qualitätskontrollen durchführen zu lassen. Dabei überprüft ein externer Sachverständiger die Bauausführung in wichtigen Phasen. Von Qualitätskontrollen, die das Bauunternehmen selbst mit anbietet, rät Stange eher ab. Sie besitzen nicht die Unabhängigkeit, die der Bauherr erwarten sollte. Bei manchen Angeboten auf Online-Portalen gibt es ebenfalls Verbindungen zu Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen. Eine gute Baubegleitung zu finden, etwa unter www.bsb-ev.de**, zeichnet sich laut Stange jedoch durch wirtschaftliche Unabhängigkeit und nachweisbare Qualifikationen aus. Bauherrenberater des BSB sind immer Ingenieure oder Architekten mit Zusatzqualifikationen und nur eigenständig tätig.

 

Bauzeitverzögerungen können Schadenersatzansprüche begründen

Ein weiteres Problem neben den Mängeln sind laut der genannten Umfrage auch Bauzeitverzögerungen: 23 Prozent der Befragten klagten über eine verspätete Fertigstellung. Pauschale Begründungen wie der Hinweis auf Corona müssen nicht akzeptiert werden. Wenn das Unternehmen für den Verzug verantwortlich ist, können Bauherren Schadenersatzansprüche geltend machen, beispielsweise für doppelte Wohnkosten durch einen verschobenen Umzug. „Gegebenenfalls sollte man hier die Unterstützung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen“, so Stange.

 

Qualitätskontrollen gegen Pfusch am Bau
Laut einer aktuellen Umfrage sind rund 50 Prozent der privaten Bauherren von Pfusch am Bau betroffen.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

 

Pfusch am Bau von vorneherein verhindern

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Rund 50 Prozent der Häuslebauer haben beim Bau ihres Eigenheims mit Mängeln zu kämpfen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage unter den Mitgliedern des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Bauherren haben jedoch ein Recht auf ein mängelfreies Werk, zudem muss die Ausführung auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. „Diese Rechte sollten die Verbraucher auch einfordern“, rät BSB-Sprecher Erik Stange. Qualitätskontrollen während der Bauphase machen Mängel frühzeitig sichtbar, sodass Nachbesserungen eingefordert werden können. Allerdings sollten die beauftragten Sachverständigen unabhängig von Bauunternehmen oder Vertriebsfirmen sein. Auf www.bsb-ev.de** gibt es dazu weitere Informationen und die Adressen qualifizierter Bauherrenberater.