Flutkatastrophe: Elementarschadenversicherung schützt vor finanziellem Ruin
(djd). Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden und durchnässter Hausrat: Die Flutkatastrophe im Juli hat die Existenz vieler Menschen zerstört. Betroffen waren vor allem die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Mehr als 180 Menschen starben, Tausende wurden obdachlos. Das Bundesfinanzministerium schätzt den Finanzbedarf zur Beseitigung der nicht versicherten Flutschäden auf rund 30 Milliarden Euro. Nach den Überschwemmungen ist die Debatte darüber entbrannt, wie Schäden durch Naturkatastrophen künftig besser abgesichert werden können. Als privater Hausbesitzer sollte man angesichts der Schäden jedoch auf jeden Fall über eine Elementarschadenversicherung nachdenken.

Foto: djd/DEVK/Peter Joester
Starkregen kann jede Region treffen
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„Das Risiko durch Starkregen, Hochwasser oder auch Erdbeben und Lawinen wird nach wie vor unterschätzt“, sagt Ralf Keischgens. Der DEVK-Direktionsbeauftragte hat nach der Flutkatastrophe viele Schäden begutachtet – vor allem im Ahrtal, rund um Trier und in der Eifel. „Der größte gemeldete Schaden im Zusammenhang mit den Überflutungsereignissen beträgt über eine Million Euro“, so Keischgens. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind aktuell nur 46 Prozent aller Gebäude in Deutschland gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren versichert. Denn Standardpolicen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken ausschließlich Schäden ab, die durch Leitungswasser, Brände, Blitzeinschläge, Stürme und Hagelschauer verursacht werden.

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Andere Elementarschäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Lawinen oder Erdbeben benötigen eine zusätzliche Police. Bei der DEVK ist der Schutz gegen weitere Naturgefahren automatisch enthalten – es sei denn, Versicherte lehnen dies ausdrücklich ab. Hausbesitzer und Mieter sollten daher prüfen, welche Naturrisiken in ihrer Police abgedeckt sind. Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deshalb wesentlich häufiger Grund für Hausrat- und Gebäudeschäden als das Hochwasser großer Flüsse.

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Schnelles Handeln ist gefragt
Wer von Überschwemmung betroffen ist, sollte umgehend seine Versicherung kontaktieren. Ist die Gefahr vorbei, zählt Schnelligkeit. „Das Wasser sollte so rasch wie möglich abgepumpt und das Gebäude gereinigt und getrocknet werden, um weitere Schäden zu vermeiden“, rät Ralf Keischgens. Besonders hochwertige beschädigte Gegenstände sollten zunächst noch nicht entsorgt, sondern gesammelt werden, falls ein Gutachter sie nachträglich besichtigen möchte. „Es ist immer hilfreich, wenn die Geschädigten außerdem eine Liste mit allen zerstörten Gegenständen anlegen“, so Keischgens. Fotos und Videos zur Dokumentation seien ebenfalls nützlich. Versicherer wie die DEVK zahlen bei Elementarschäden den Wiederaufbau in gleicher Art und Güte zum Neupreis.

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Die Flutkatastrophe im Juli hat die Existenz vieler Menschen vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zerstört. Bundesweit sind aktuell nur 46 Prozent aller Gebäude gegen die finanziellen Folgen solcher Naturgefahren versichert, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn Standardpolicen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung decken ausschließlich Schäden ab, die durch Brände, Blitzeinschläge, Sturm und Hagelschauer verursacht werden. Vor weiteren Naturgefahren schützt nur eine zusätzliche Elementarschadenpolice. Bei der DEVK ist dieser Schutz in neueren Verträgen automatisch enthalten – es sei denn, Versicherte lehnen dies ausdrücklich ab. Mehr Infos zur Elementarschadenversicherung gibt es unter www.devk.de**.

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