Smarthome-Systeme mit Sicherheitstechnik müssen hohe Anforderungen erfüllen
(djd). Smarthome-Technologien schaffen mehr Komfort im Haus und in der Wohnung. Sie übernehmen Routineaufgaben wie das Öffnen und Schließen der Rollläden und Sonnenschutzsysteme, steuern Licht und Heizung und können beim Energiesparen helfen. Viele Smarthome-Anbieter werben zudem mit einem Plus an Sicherheit. Doch bei diesem Thema lohnt es sich, genau hinzusehen, rät Sicherheitsexperte Alexander Balle von Telenot. Er weist darauf hin, dass die Smarthome-Systeme der meisten Hersteller bei Tests der Stiftung Warentest immer wieder deutliche Sicherheitslücken aufweisen.

Foto: djd/telenot.de
Mindestanforderungen an die Sicherheit sind oft nicht erfüllt
*
Seit 2019 gibt es eine neue DIN-Norm, die DIN VDE V 0826-1 „Überwachungsanlagen“. Normierungsexperten aus der „Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik“ und des „Deutschen Forum für Kriminalprävention“ haben erstmals Mindestanforderungen an Smarthome-Systeme definiert, die auch Sicherheitsfunktionen bieten. Die Norm legt technische Vorgaben fest, die denen der klassischen elektronischen Sicherheitstechnik etwa bei Alarmanlagen entsprechen. Dazu stellt sie Anforderungen an die installierenden Fachbetriebe und beschreibt, welche Kompetenzen diese mitbringen müssen. Dies alles dient dem Schutz der Endverbraucher vor unzureichenden Sicherheitslösungen. Denn im Ernstfall muss der Einbruchs- oder Brandalarm zuverlässig auslösen und das garantieren nur zertifizierte Produkte.

Foto: djd/Telenot Electronic
Mit DIN-konformen Systemen lässt sich doppelt sparen
Während die Smarthome-Anbieter die technischen Anforderungen der Norm nicht erfüllen, sind Verbraucher bei Sicherheitstechnikherstellern wie Telenot auf der sicheren Seite. Alexander Balle weist darauf hin, dass die Einhaltung der neuen Norm auch Voraussetzung ist, um finanzielle Förderungen von bis zu 1.600 Euro über das KfW-Programm zur Verbesserung des Einbruchschutzes in Anspruch zu nehmen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der beauftragte Fachbetrieb die Vorgaben der DIN EN 16763 mit dem Titel „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ erfüllt. Der entsprechend zertifizierte Betrieb muss zudem Planung, Montage, Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung der Anlage durchführen. Mit einem solcherart zertifizierten System können Haus- und Wohnungsbesitzer zusätzlich bei ihrer Sachversicherung sparen: Zahlreiche Versicherer senken die Prämie, wenn eine DIN-konforme Alarmanlage verbaut ist.

Foto: djd/Telenot Electronic/Michael Ankenbrand
*
Smarthome-Technologien schaffen mehr Komfort im Haus und in der Wohnung. Viele Anbieter werben zudem mit einem Plus an Sicherheit. Doch bei diesem Thema lohnt es sich, genau hinzusehen, rät Sicherheitsexperte Alexander Balle von Telenot. Er weist darauf hin, dass die Anlagen der meisten Hersteller von Smarthome-Systemen nicht den Vorgaben der DIN VDE V 0826-1 „Überwachungsanlagen – Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen“ entsprechen. Balle betont, dass die Einhaltung der neuen Norm Voraussetzung ist, um Förderungen von bis zu 1.600 Euro in Anspruch zu nehmen. Zudem gewähren viele Versicherungsunternehmen in diesem Fall günstigere Prämien für entsprechende Sachversicherungen. Unter www.telenot.de** gibt es dazu weitere Informationen und Tipps.