Das sollten Hauseigentümer zur Verkehrssicherungspflicht wissen
(djd). Schmuddelwetter kann nicht nur die Laune trüben, sondern zu gefährlichen Situationen führen. Schon ein paar Regentropfen genügen, um Bodenplatten rund ums Haus oder Treppenstufen in glatte Rutschbahnen zu verwandeln. Oft wird die Gefahr erst erkannt, wenn es zu spät ist und sich bereits jemand verletzt hat. Dabei sind Wohnungs-, Haus- und Grundstücksbesitzer in der Pflicht, Vorsorge zu treffen. „Eigentum verpflichtet“, so heißt es schließlich. Das gilt auch für die Verkehrssicherungspflicht.

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Stufen und Platten rutschsicher machen
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Die Verantwortung der Eigentümer betrifft fest und sicher sitzende Dachziegel ebenso wie zum Beispiel das Ausstatten von Außentreppen mit rutschsicheren Belägen und einem stabilen Geländer. Selbst bei Eis und Schnee müssen Wege und Treppen sicher zu begehen sein. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss der Eigentümer unter Umständen nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat – andernfalls kann er bei Schäden in Haftung genommen werden. Zur Vorsorge ist es unter anderem sinnvoll, Beläge und Treppenstufen im Außenbereich mit Antirutschmitteln zu behandeln. Dazu die Flächen erst reinigen und dann geeignete Produkte wie Supergrip auftragen. Nach einer kurzen Einwirkzeit sind die Oberflächen rutschhemmend und können wieder betreten werden. Die ursprüngliche Optik bleibt dabei meist unverändert.

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Gefahrenstellen auch im Haus absichern
Die Flächen lassen sich fast ganzjährig schnell und sicher behandeln. Wichtig ist nur, dass die Temperaturen mindestens acht Grad Celsius betragen. So kann das Mittel gut einwirken. Außerdem sollten sich Hausbesitzer dafür einen regenfreien Tag aussuchen. Das Material ist ökologisch unbedenklich, frei von Lösemitteln und biologisch abbaubar. Unter www.supergrip.de** gibt es weitere Verarbeitungshinweise und Adressen von Fachhändlern. Gefahren lauern jedoch nicht nur außen. Auch im Haus lassen sich gefährliche Oberflächen, glatte Bodenplatten, Bade- und Duschwannen mit einer Antirutschbehandlung sicherer machen.

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Schmuddelwetter kann Treppenstufen und Wege rund ums Haus schnell in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Hauseigentümer sollten daher an ihre Verkehrssicherungspflicht denken. Wenn es zu einem Unfall kommt, können sie unter Umständen in Haftung genommen werden. Dabei lassen sich viele Gefahrenstellen vergleichsweise einfach beseitigen. Treppenstufen und Bodenplatten erhalten zum Beispiel mit Supergrip eine wirksame und dauerhafte Antirutschbehandlung. Das Produkt lässt sich einfach auftragen, ist ökologisch unbedenklich und wirkt bereits nach einer kurzen Einwirkzeit. Die Oberfläche behält dabei ihre ursprüngliche Optik. Unter www.supergrip.de** gibt es mehr Informationen und Adressen von Fachhändlern in der Nähe.