Den richtigen Partner für den Weg ins Eigenheim finden

 

(djd). Trotz steigender Immobilien- und Baupreise halten viele Familien am Traum vom Eigenheim fest. Während früher viele Bauherren Wert auf die individuelle Planung ihres künftigen Zuhauses gelegt haben, beträgt der Anteil von Häusern, die mit Architekt errichtet werden, heute nur mehr rund 10 Prozent. Laut Umfrage des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) sind die Vertragspartner privater Häuslebauer zu 53 Prozent Generalunternehmer oder -übernehmer und zu 37 Prozent Bauträger. Doch worin unterscheiden sich die Vertragsverhältnisse und welcher Baupartner ist im Einzelfall der passende? Vertragsformen für den Hausbau im Vergleich:

 

Vertragsformen für den Hausbau
Egal ob man mit Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger baut: Unabhängige Qualitätskontrollen während der Bauphase helfen, Baumängel zu vermeiden.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

 

Generalunternehmer und -übernehmer: Bauen auf eigenem Grund

*
Mit dem Generalunternehmer vereinbart der Bauherr vertraglich eine Komplettleistung zur Errichtung des Hauses. Der Unternehmer erbringt allerdings nur einen Teil der Leistungen und vergibt viele Gewerke an Nachunternehmen. Typisch ist etwa die Errichtung des Rohbaus durch den Bauunternehmer, während Tiefbau, Putz, Estrich, Tischlerarbeiten oder die Dacheindeckung durch Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Der Generalübernehmer erbringt keine Bauleistungen selbst, sondern plant und koordiniert alle erforderlichen Leistungen. In beiden Fällen ist es für den Bauherren wichtig, darauf zu achten, dass etwa bei Mängeln der Generalunternehmer oder -übernehmer als Vertragspartner fungiert, nicht die beauftragten Nachunternehmen. Ebenfalls sinnvoll ist es, den Vertrag und den Bau selbst durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen, zum Beispiel durch die Bauherrenberater des BSB. Unter www.bsb-ev.de** gibt es dazu weitere Infos und Ansprechpartner in ganz Deutschland. Mit Generalunternehmer oder -übernehmer bauen in der Regel Bauherren, die bereits über ein eigenes Grundstück verfügen.

 

Bauträger: Haus und Grund von einem Vertragspartner

Bau und Grundstück aus einer Hand gibt es beim Bauträger. Diese Form des Immobilienerwerbs ist interessant für alle, die sich nicht erst auf die Suche nach Bauland machen möchten. Sie sind allerdings keine Bauherren im klassischen Sinne, sondern Käufer von Haus und Grund. Der Bauträger ist zunächst Eigentümer des Baugrundstücks. Mit dem Vertrag verkauft er es zusammen mit der Bauverpflichtung zur Errichtung eines Hauses. Bauträgerverträge müssen unbedingt notariell beurkundet werden.

 

Baupartner in jedem Fall gründlich unter die Lupe nehmen

„Egal, welche Vertragsform man bevorzugt, in jedem Fall sollte man sich ein konkretes Bild des künftigen Vertragspartners machen“, rät BSB-Pressesprecher Erik Stange. Über Seriosität, Solvenz, Kompetenz und Leistungsfähigkeit kann man sich zum Beispiel anhand von Referenzen oder Wirtschaftsauskünften informieren.

 

Vertragsformen für den Hausbau
Wer den Bau eines Eigenheims plant, muss zunächst den richtigen Baupartner finden.
Foto: djd/Bauherrenschutzbund/Marko Priske

 

Vertragsformen für den Hausbau im Vergleich

*
Wer ein Eigenheim baut, tut das nur noch selten mit einem Architekten. Laut Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) werden entsprechende Verträge heute hauptsächlich mit einem Generalunternehmer, einem Generalübernehmer oder einem Bauträger geschlossen. Der Generalunter- oder -übernehmer ist in der Regel der richtige Vertragspartner, wenn man bereits ein Grundstück besitzt, beim Bauträger erwirbt man Grund und Haus aus einer Hand. In allen Fällen empfiehlt der BSB, die Seriosität des Vertragspartners und den Vertrag selbst genau unter die Lupe zu nehmen. Während der Bauphase gibt die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mehr Sicherheit und schützt weiterhin vor Baumängeln. Unter www.bsb-ev.de** stehen weitere Infos und Berateradressen zur Verfügung.