Was Mieter und Vermieter zur neuen Heizkostenverordnung wissen müssen

 

(djd). Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten geändert, um Vorgaben der EU umzusetzen. Ziel ist eine Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Die HKVO regelt – kurz gesagt – zwischen Mietern und Vermietern die Abrechnungsmodalitäten im Hinblick auf Heizkosten und Warmwasser. Hier die drei wichtigsten Änderungen, wie die Funkablesung im Überblick:

 

Mieterin nutzt Funkablesung
Die Fernablesung von Verbrauchswerten hat für alle Beteiligten Vorteile, vor allem auch für Mieter.
Foto: djd/MINOL/thx

 

1. Vermieter müssen auf fernauslesbare Messtechnik umrüsten

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Seit Anfang Dezember 2021 muss neu installierte Messtechnik aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. „Diese Regeln bedeuten das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte“, so Frank Peters. Er ist Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol, der schon heute einen großen Teil der betreuten Gebäude per Funk abliest. In den nächsten Jahren müssen also alle Vermieter und Verwalter auf ein zeitgemäßes Funksystem umstellen. Die Fernablesung hat viele Vorteile, auch für Mieter. Denn es entfallen nicht nur die Terminabsprachen für Jahresablesungen. Auch bei Mieterwechsel sind keine Zwischenablesungen mehr nötig, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Das Funksystem Minol Connect beispielsweise kann Basis für eine optimierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung und für eine papierlose Verwaltung von Immobilien sein.

 

Funkablesung
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt vor, dass nur noch fernauslesbare Messtechnik installiert werden darf.
Foto: djd/Minol/Philipp Reinhard

 

2. Mieter erhalten monatliche Verbrauchsinformationen

Aus der Jahresabrechnung konnten Mieter bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Vermieter müssen zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Ein modernes Energiemonitoring kann, aufbauend auf dem Funksystem, die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erheben. Mehr Infos dazu gibt es unter www.minol.de/hkvo-neu**. Die Hausbewohner erhalten über ihren Internetbrowser oder über eine App Zugang zum Energiemonitoring. Dort sehen sie grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen über ihren Verbrauch.

 

3. Erweiterte Heizkostenabrechnung

Die jährliche Heizkostenabrechnung muss künftig mehr Infos enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. „All diese und weitere Informationen weisen wir auf der Abrechnung aus, damit Mieter ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen können“, erläutert Frank Peters.

 

Funkablesung per App
Deutlich mehr Transparenz über das Verbrauchsverhalten: Per eMonitoring und Funkablesung erhalten Mieter ihre Verbrauchsinformationen künftig per App direkt aufs Handy.
Foto: djd/Minol

 

Funkablesung wird Pflicht

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Auf Mieter und Vermieter kommen einige Neuerungen zu: Anfang Dezember 2021 wurde die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HKVO) in wesentlichen Punkten modifiziert. Hier die drei wichtigsten Änderungen: 1. Neu installierte Messtechnik muss künftig aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Technik ohne Funk muss bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Das Funksystem Minol Connect etwa kann Verwaltern und Vermietern als Basis für eine optimierte Heizkostenabrechnung dienen. 2. Vermieter müssen ihren Mietern monatliche Verbrauchsinformationen bereitstellen. Infos zum Energiemonitoring gibt es etwa unter www.minol.de/emonitoring**. 3. Die jährliche Heizkostenabrechnung für Mieter muss mehr Infos enthalten als bisher, etwa über Brennstoffmix und CO2-Emissionen.