Eigene Stromerzeugung ist im Garten und auf dem Dach des Gartenhauses möglich

 

(DJD). Ein paar Quadratmeter Platz im Garten, auf der Terrasse, auf dem Dach des Carports oder des Gartenhauses reichen bereits aus, damit Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit einer Mini-Solaranlage selbst Strom erzeugen und ihre Energieausgaben senken können. Die Anschaffung der entsprechenden Sets ist seit Anfang 2023 günstiger geworden, denn auf sie muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. Das sollten Immobilieneigentümer wissen, die an einer Mini-Solaranlage interessiert sind:

 

Mini-Solaranlage
Mini-Solaranlage mit zwei Modulen und einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt: Ein solches System können Hausbesitzer in Eigenregie aufstellen, anmelden müssen sie es allerdings immer beim Netzbetreiber.
Foto: DJD/www.yuma.de

 

Wie funktionieren Mini-Solaranlagen für Garten und kleine Dächer?

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Die Anlagen arbeiten technisch nach dem gleichen Prinzip wie „große“ Photovoltaikanlagen auf dem Dach: Solarzellen fangen einen Teil der Sonnenstrahlung ein und verwandeln sie in elektrische Energie. Danach kommt der Wechselrichter ins Spiel, er wandelt den entstandenen Gleichstrom in Wechselstrom um, damit er danach ins Hausstromnetz eingespeist werden und den Stromverbrauch zumindest teilweise decken kann.

 

Mini-Solaranlage
Auch auf kleinen Dachflächen, etwa auf dem Carport oder Gartenhaus, ist Platz für eine Mini-Solaranlage.
Foto: DJD/www.yuma.de

 

Was muss ich bei der Aufstellung meiner Mini-Solaranlage beachten?

„Moderne Komplettsets beinhalten alle notwendigen Komponenten für das Aufstellen einer Mini-Solaranlage“, erklärt Sebastian Berben, Geschäftsführer vom Anbieter Yuma. Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen und einer Wechselrichterleistung von insgesamt maximal 600 Watt können einfach und ohne Elektriker angeschlossen werden. „Der Anschluss von drei und mehr Solarmodulen und einer Wechselrichterleistung von mehr als 600 Watt muss zwingend durch einen Elektriker erfolgen, der dann auch die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber übernimmt“, so Sebastian Berben.

 

Mini-Solaranlage
Je höher der allgemeine Strompreis ist, desto mehr kann man durch die Mini-Solaranlage sparen.
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Muss man jede Mini-Solaranlage anmelden?

Ja, jede Mini-Solaranlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, also auch Anlagen mit nur zwei Modulen. Anbieter von Mini-Solaranlagen stellen dafür vorausgefüllte Formulare bereit. Unter www.yuma.de** beispielsweise gibt es dazu mehr Informationen.

 

Mini-Solaranlage
Der Anschluss von drei und mehr Solarmodulen und einer Wechselrichterleistung von mehr als 600 Watt muss zwingend durch einen Elektriker erfolgen, der dann auch die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber übernimmt.
Foto: DJD/www.yuma.de

 

Wie kann man Kabel und Anschlüsse im Garten ausreichend schützen?

„Wenn die Solaranlage weiter weg vom Haus im Garten steht oder wenn sich generell Tiere im Garten aufhalten, dann sollte man das Anschlusskabel in einem Wellrohr verlegen“, rät Sebastian Berben. Damit sei das Kabel gegen Bisse oder andere Einwirkungen geschützt.

 

Mini-Solaranlage
Die Anschaffung einer Mini-Solaranlage ist seit Anfang 2023 günstiger geworden, denn auf sie muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden.
Foto: DJD/www.yuma.de

 

Gibt es staatliche Förderungen für Mini-Solaranlagen?

Ein bundesweites Förderprogramm für Balkonkraftwerke gibt es 2023 bisher noch nicht. Einzelne Bundesländer und viele Kommunen fördern aber auf unterschiedliche Weise den Kauf einer Stecker-Solaranlage. In Berlin etwa erhält man zum Beispiel eine Förderpauschale von 500 Euro. Je nach Förderprogramm muss der Antrag gegebenenfalls vor dem Kauf einer Anlage gestellt werden.

 

Mini-Solaranlage
Solarzellen fangen einen Teil der Sonnenstrahlung ein und verwandeln sie in elektrische Energie. Danach kommt der Wechselrichter ins Spiel, er wandelt den entstandenen Gleichstrom in Wechselstrom um, damit er ins Hausstromnetz eingespeist werden kann.
Foto: DJD/www.yuma.de

 

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Schon wenig Platz im Garten, auf der Terrasse, auf dem Dach des Carports oder des Gartenhauses reicht aus, damit Hausbesitzerinnen und -besitzer mit einer Mini-Solaranlage selbst Strom erzeugen und ihre Energieausgaben senken können. Die Anschaffung der Sets ist seit Anfang 2023 günstiger geworden, denn auf sie muss keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. Das sollten interessierte Immobilieneigentümer wissen: 1. Die Anlagen arbeiten technisch nach dem gleichen Prinzip wie „große“ Photovoltaikanlagen auf dem Dach. 2. Systeme mit zwei Modulen und einer Wechselrichterleistung bis 600 Watt können Eigentümer eigenständig anschließen, größere Anlagen muss der Elektriker anschließen. 3. Bundesländer und Kommunen bieten Förderprogramme für Mini-Solaranlagen an. Mehr Infos unter www.yuma.de**.

 

Mini-Solaranlage
Mini-Solaranlagen arbeiten technisch nach dem gleichen Prinzip wie „große“ Photovoltaikanlagen auf dem Dach.
Foto: DJD/www.yuma.de